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Raphael Gaßmann

Rechtsanwalt (Of Counsel)*

Raphael Gaßmann berät Unternehmen und Selbständige in allen wirtschaftsrechtlichen Belangen, insbesondere bei der Gestaltung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen des Urheber- und Medienrechts sowie im Designrecht, Veranstaltungsrecht und allgemeinen Vertragsrecht. Er betreut Medienunternehmen, Agenturen, Veranstalter und Künstler, Rechteinhaber und Verwerter projektbegleitend, außergerichtlich und gerichtlich bei der Vertragsgestaltung und in sämtlichen Fragen der Rechteklärung und Rechtsverfolgung.

Durch seine Tätigkeit für einen Musikverlag verfügt Raphael Gaßmann über besondere Kenntnisse im Verlagsrecht sowie im Recht der Verwertungsgesellschaften. Er berät eine internationale Design-Agentur bei der Entwicklung von Corporate-Sound-Projekten und Fernsehveranstalter in medienrechtlichen Genehmigungsverfahren. Raphael Gaßmann hat unter anderem die ARGE Stiftung Bauhaus bei der Ausstellung „Modell Bauhaus 2009“ im Martin-Gropius-Bau in Berlin rechtlich betreut.

 

Fremdsprache: Englisch
 

*Raphael Gaßmann ist Rechtsanwalt in beratender Funktion, nicht Mitglied der Partnerschaft.

Werdegang
  • Rechtsanwalt bei merleker mielke - rechtsanwälte notare (2007)
  • Fachanwaltslehrgang für Urheber- und Medienrecht (2007)
  • Lehrbeauftragter für Designrecht an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (Seit 2014)
  • Lehrbeauftragter an der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn für Veranstaltungsrecht (seit 2009)
  • Zulassung als Rechtsanwalt bei allen Landes- und Oberlandesgerichten (2007)
Studium
  • Studium und Referendariat in Potsdam mit dem Studienschwerpunkt Medienwirtschaftsrecht

Vorträge

Raphael Gaßmann hielt Vorträge und Fortbildungsseminare, u.a. im Rahmen der Design & Company-Reihe, Internationales Designzentrum Berlin, 2010 - 2014 (mit Dr. Christian Volkmann); UnternehmensCampus

Veröffentlichungen

"Anmerkung zu BGH, Urteil vom 29.4.2010 - I ZR 39/08 ("Urheberrechtsverletzung durch Umgehung technischer Schutzmaßnahmen")

K&R 2011, S. 30 ff. (zusammen mit Dr. C. Volkmann)