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Täuschung durch 'R im Kreis'

Eine Marke kann zur Täuschung geeignet sein, wenn sie das Symbol "R im Kreis" enthält und dieses nur einem Bestandteil der Marke zugeordnet ist, für den kein gesonderter markenrechtlicher Schutz besteht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

 

17.10.2013 - I ZB 11/13

Bundesgerichtshof: http://www.bundesgerichtshof.de/