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Kein Wettbewerbsverstoß bei fehlender Angabe eines Vertretungsberechtigten im Impressum einer Kapitalgesellschaft

Die Regelungen zur Anbieterkennzeichnung eines Internetangebotes stellen - soweit sie bei juristischen Personen zusätzlich die Angabe des bzw. eines Vertretungsberechtigten im Impressum fordern – keine Marktverhaltensregelungen im Sinne des UWG dar. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden. Es fehle insoweit an einer hinreichenden Grundlage im Unionsrecht.

 

In dem insoweit unvollständigen Impressum liegt auch keine unlautere Irreführung durch Unterlassen, so das Kammergericht in seiner Entscheidung. Die vorenthaltene Information über einen Vertretungsberechtigten der juristischen Person sei nicht wesentlich.

 

21.09.2012 - 5 W 204/12

Kammergericht Berlin - erhältlich in der Rechtsprechungsdatenbank JurPC:

http://www.jurpc.de