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Europäische Stiftung: Gemeinnützigkeit überschreitet Grenzen

Stiftungen sollen künftig gemeinnützige Tätigkeiten europaweit leichter fördern können. Am 08. Februar 2012 hat die Kommission den Verordnungsvorschlag COM(2012) 35 zum Statut der Europäischen Stiftung vorgelegt. Ziel des Vorschlags ist die Schaffung einer einheitlichen europäischen Rechtsform – einer „Europäischen Stiftung“. Damit soll unter anderem erreicht werden, dass europäische Stiftungen effektiver private Gelder grenzüberschreitend für Zwecke, die dem Gemeinwohl dienen, einsetzen können und dabei auch selbst weniger Kosten zu tragen haben. Die Europäische Stiftung soll neben inländischen Stiftungen als freiwillige Alternative bestehen. Jede Europäische Stiftung wird ihre Gemeinnützigkeit und ihre grenzüberschreitende Tätigkeit nachweisen müssen und über ein Stiftungskapital von mindestens 25.000 EUR verfügen. Sie kann dabei durch Umwandlung einer nationalen Stiftung in eine Europäische Stiftung oder durch die Verschmelzung nationaler Stiftungen gegründet werden. Die Europäische Stiftung soll dem gleichen Steuerrecht unterliegen wie rein inländische Stiftungen. Spender, die Europäische Stiftungen unterstützen, haben also Anspruch auf dieselben Steuervorteile wie bei einer Spende an eine Stiftung mit Sitz in ihrem eigenen Mitgliedstaat. Vor der Vorlage des Vorschlags hatte die Kommission vom 16. Februar bis zum 15. Mai 2009 eine umfassendeKonsultation durchgeführt (s. EiÜ 07/09).