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Endgültiges Aus für Netzsperren

Der Deutsche Bundestag hat die Aufhebung des Artikels 1 des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz) beschlossen. Neben der Aufhebung soll die Befugnis des Telekommunikationsanbieters zur Erhebung von Daten nach § 96 TKG als Folgeänderung aus dem TKG gestrichen werden, soweit sie sich auf das Sperren nach dem Zugangserschwerungsgesetz bezieht. Auch die in Artikel 3 des Zugangserschwerungsgesetzes geregelte Evaluierungs- und Berichterstattungspflicht wird aufgehoben, da mit dem Verzicht auf das Sperren auch der Evaluierungsgegenstand entfällt.

 

Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz) war noch von der Vorgängerregierung auf den Weg gebracht worden. Der Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Bundesregierung sah vor, das 2010 in Kraft getretene Gesetz im Hinblick auf die darin vorgesehenen Internetsperren zunächst für ein Jahr nicht anzuwenden und die Erfolge bei der Löschung kinderpornographischer Inhalte zu evaluieren.

 

Die in den vergangenen Monaten intensivierte Zusammenarbeit zwischen dem Bundeskriminalamt und den Beschwerdestellen der Internetwirtschaft konnte mit erfreulichen Löschergebnissen belegen, dass der von der Koalition eingeschlagene Weg richtig war.

 

Kinderpornographische Inhalte werden auch weiterhin auf der Grundlage des geltenden Rechts konsequent gelöscht.

 

02.12.2011 -

Bundesministerium der Justiz - PM vom 02.12.2011: http://www.bmj.de