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Dr. Dominik Heimerdinger zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ernannt

Mit Wirkung zum 21. Mai 2015 wurde Rechtsanwalt Dr. Dominik Heimerdinger von der Rechtsanwaltskammer Berlin die Berechtigung zuerkannt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ zu führen. Durch den damit einhergehenden Nachweis praktischer Erfahrungen und herausragender Expertise baut unsere Sozietät ihre umfassende Kompetenz im Finanzrecht und im Bereich Immobilienfinanzierung aus.

Dr. Heimerdinger hatte bereits verschiedene Positionen im Finanzsektor inne, so als Leiter der Complianceabteilung und Geldwäschebeauftragter einer deutschen Bank, aber auch als Chief Administration Officer (Verwaltungschef), Chief Quality Officer und Prokurist bei der norisbank. Auch befasste sich Dr. Heimerdinger mit regulatorischen Fragestellungen für die Deutsche Bank AG.