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Darf man Youtube-Filme ohne Zustimmung des Rechteinhabers in die eigene Website einbinden?

Zu dieser Frage des Framings entscheidet der Bundesgerichtshof. Die Entscheidung wird eine enorme Auswirkung auf das Teilen von fremden Inhalten in den Sozialen Netzwerken haben.

 

Die Parteien streiten über die Frage, ob der Betreiber einer Internetseite eine Urheberrechtsverletzung begeht, wenn er urheberrechtlich geschützte Inhalte, die bereits über andere Internetangebote abrufbar sind, in sein eigenes Internetangebot im Wege des "Framing" einbindet.

 

Die klagende Herstellerin von Wasserfiltersystemen ließ zu Werbezwecken einen etwa zwei Minuten langen Film mit dem Titel "Die Realität" herstellen, der sich mit der Wasserverschmutzung befasst. Sie ist Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an diesem Film. Der Film war – ohne ihre Zustimmung - auf der Videoplattform "YouTube" abrufbar.

 

Die beiden Beklagten sind als selbständige Handelsvertreter für ein mit der Klägerin im Wettbewerb stehendes Unternehmen tätig. Sie unterhalten jeweils eigene Internetseiten, auf denen sie für die von ihnen vertriebenen Produkte werben. Im Sommer 2010 ermöglichten sie Besuchern ihrer Internetseiten, das von der klagenden Herstellerin in Auftrag gegebene Video im Wege des "Framing" abzurufen. Bei einem Klick auf einen elektronischen Verweis wurde der Film vom Server der Videoplattform "YouTube" abgerufen und in einem auf den Webseiten der beklagten Handelsvertreter erscheinenden Rahmen ("Frame") abgespielt.

 

Das Landgericht hat die beklagten Handelsvertreter zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von je 1.000 € an die klagende Rechteinhaberin verurteilt. Das Oberlandesgericht hat die Klage der Rechteinhaberin abgewiesen. Zur Begründung hat es ausgeführt, das "Framing" stelle kein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des § 19a UrhG dar, weil sich das von den Beklagten eingebundene Video nicht in deren Zugriffssphäre befinde.

 

 

16.05.2013 - I ZR 46/12

Bundesgerichtshof - PM 69/2013 vom 15.04.2013:

http://www.bundesgerichtshof.de