Zeitenwende im Gesellschaftsrecht

Die größte Reform des Personengesellschaftsrechts seit über 100 Jahren steht an: Bis Ende 2023 haben bestehende Unternehmen die Möglichkeit, sich auf die neue Rechtslage (gegebenenfalls durch Anpassung ihrer Gesellschaftsverträge) einzustellen. Am 01. Januar 2024 soll das Gesetz in Kraft treten.

Gewinnausschüttung abweichend von GmbH-Satzung zulässig

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine ohne Satzungsgrundlage einstimmig beschlossene inkongruente Vorabgewinnausschüttung zivilrechtlich wirksam und damit der Besteuerung zugrunde zu legen ist (Urteil v. 28.9.2022 – BFH VIII R 20/20).