Vorratsregistrierung der Domain www.stadtwerke-uetersen.de unberechtigte Namensanmaßung
Gibt der Domaininhaber an, "zu einem späteren Zeitpunkt die Geschichte der ehemaligen Stadtwerke im Internet" bzw. "Bauwerke der Stadt Uetersen" präsentieren zu wollen und ergibt sich aus der vorgerichtlichen Korrespondenz ein klares, auf die Veräußerung der Domain gerichtetes Erwerbsinteresse, so handelt es sich - nach Auffassung der Hamburger Richter - lediglich um vorgeschobene, die Namensanmaßung verschleiernde Zwecke.
Datum: 24.09.2009
Quelle: Hanseatisches Oberlandesgericht - erhältlich in der Rechtsprechungsdatenbank JurPC
Link: www.jurpc.de
Aktenzeichen:3 U 43/09