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Vorratsregistrierung der Domain www.stadtwerke-uetersen.de unberechtigte Namensanmaßung

Die Registrierung der Domain www.stadtwerke-uetersen.de stellt eine unberechtigte Anmaßung des Namens eines erst nach der Registrierung gegründeten namensgleichen kommunalen Versorgungsunternehmens dar, wenn sie lediglich dem Ziel dient, eine verkaufbare Vorratsdomain zu erlangen. Dies hat das Hanseatische Oberlandesgericht entschieden.

Gibt der Domaininhaber an, "zu einem späteren Zeitpunkt die Geschichte der ehemaligen Stadtwerke im Internet" bzw. "Bauwerke der Stadt Uetersen" präsentieren zu wollen und ergibt sich aus der vorgerichtlichen Korrespondenz ein klares, auf die Veräußerung der Domain gerichtetes Erwerbsinteresse, so handelt es sich - nach Auffassung der Hamburger Richter - lediglich um vorgeschobene, die Namensanmaßung verschleiernde Zwecke.

Datum: 24.09.2009

Quelle: Hanseatisches Oberlandesgericht - erhältlich in der Rechtsprechungsdatenbank JurPC

Link: www.jurpc.de

Aktenzeichen:3 U 43/09