+49 (0)30 306 90010

merlekerpartner
rechtsanwälte PartG mbB

Hardenbergstraße 10
10623 Berlin-Charlottenburg

Über dieses Symbol gelangen Sie von jeder Seite aus auf das Hauptmenü und können sich so bequem durch die mobile Website navigieren.

Tod und Vererben im Internet – eine Aufgabe für den Gesetzgeber?

Facebook zählt mittlerweile über 800 Mio Nutzer. Die damit eindrucksvoll untermauerte, längst erfolgte weltweite Verbreitung von Social Networks, E-Mail Diensten und Websites lässt nun auch die Themen "Digitaler Tod und digitale Vererbung" ins Blickfeld rücken. Was passiert mit Accounts von E-Mail Diensten oder Sozialen Netzwerken bei Versterben des Nutzers? Gehen die Inhalte, E-Mails und Einträge auf die Erben über? Welche Regelungen finden sich in den Nutzungsbedingungen der Provider? Diesen und anderen damit zusammenhängenden Fragen wird auf dem 64. Deutschen Anwaltstag (DAT) am 7. Juni 2013 in der Veranstaltung „Der digitale Tod – eine Aufgabe für den Gesetzgeber“ nachgegangen. Danach wissen wir vielleicht mehr und werden berichten.

Das Programm und alle Informationen rund um den DAT finden Sie auf www.anwaltstag.de. (DAV-Depesche Nr. 08/13 vom 21. Februar 2013)