Titelschutz für Rubrik in wöchentlich erscheinender Qualitätszeitung
Das Oberlandesgericht Hamburg hat entschieden, dass der Bezeichnung "Stimmt's?" für die Rubrik einer wöchentlich erscheinenden Qualitätszeitung, in welcher Leserfragen beantwortet werden, Titelschutz gegenüber der Bezeichnung "Stimmt's?" für die Wissensrubrik einer unterhaltungsorientierten Internet-Homepage zukommt.
Das klagende Presseunternehmen nimmt die Beklagte aus Titelschutzrecht auf Unterlassung in Anspruch. Unter der Überschrift "Stimmt's?" werden in einer von der Klägerin herausgebrachten Wochenzeitschrift Leserfragen beantwortet. Die Beklagte hat im Internet unter der selben Überschrift ebenfalls Leserfragen beantwortet. Die Klägerin macht geltend, dass es sich bei ihrer Rubrik "Stimmt's?" um ein titelschutzfähiges Werk handle, welches mit der Rubrik des beklagten Unternehmens- jedenfalls mittelbar- verwechselt werden könne. Das Landgericht hat der Klage des Presseunternehmens stattgegeben. Dagegen wendet sich die Beklagte mit der Berufung.
Das Oberlandesgericht Hamburg hat die Berufung zurückgewiesen. "Stimmt's?" sei als Titel schutzfähig. Titelschutz entstehe, wenn der Titel für ein bestehendes Werk im geschäftlichen Verkehr benutzt werde. Dies sei vorliegend der Fall. Des Weiteren bestehe zwischen den hier gegenüberzustellenden Bezeichnungen Verwechslungsgefahr, da sie beide zur Kennzeichnung einer Wissensrubrik dienen. Die Klägerin nutze den Titel rechtmäßig. Dies ergebe sich schon aus der vieljährigen, jeweils mit Autorennennung erfolgten Erscheinungsweise des klagenden
Presseunternehmens. Der Klägerin stehe folglich ein Unterlassungsanspruch gegen die Beklagte zu.
12.05.2010 - 3 U 58/08
Oberlandesgericht Hamburg - veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank
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