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Schadensersatzanspruch des Vermieters bei Verlust eines zu einer Schließanlage gehörenden Schlüssels

Das Landgericht Heidelberg hat entschieden, dass der Mieter dem Vermieter bei Verlust oder sonstiger Nichtrückgabe eines ihm überlassenen Schlüssels bei Vertragsende Schadensersatz zu leisten hat, sofern er sich hinsichtlich seines Verschuldens nicht entlasten kann.

 

Nach der Entscheidung sind im Fall eines zu einer Schließanlage gehörenden Schlüssels nicht nur die erforderlichen Kosten zur Wiederherstellung des fehlenden Schlüssels zu ersetzen, sondern darüber hinaus auch die erforderlichen Kosten zur Erneuerung der Schließanlage. Dies gelte auch, wenn die Schließanlage tatsächlich nicht erneuert wird.

 

24.06.2013 - 5 S 52/12

Landgericht Heidelberg - erhältlich in der Rechtsprechungsdatenbank Baden-Württemberg: http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de