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Mehr Schutz für Verbraucher am Telefon und im Internet

Das im Bundesrat verabschiedete Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken schiebt unlauteren Geschäften im Internet und am Telefon einen Riegel vor. Es enthält zielgerichtete Maßnahmen im Kampf gegen unlautere Telefonwerbung, Regelungen zur Bekämpfung unseriöser Inkassotätigkeit sowie zur Eindämmung der Auswüchse des Abmahnwesens im Urheberrecht. Nach der Einführung der "Button-Lösung" zum Schutz vor Internet-Kostenfallen ist das "Anti-Abzocke-Gesetz" ein weiterer Meilenstein, um Bürger besser vor Abzock-Methoden am Telefon und im Internet zu schützen.

 

Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken greift zentrale Alltagsprobleme der Verbraucher auf. Das Gesetz tritt am Tag der Verkündung in Kraft, die Regelungen zum Inkasso im Folgejahr. Demnach wird:

- es künftig einen wirksamen Schutz gegen den Abschluss von Gewinnspiel-Verträgen am Telefon geben. Gewinnspiel-Verträge müssen künftig schriftlich abgefasst werden (Textformerfordernis). Dafür hatte sich das BMELV mit Nachdruck eingesetzt.

- die Bußgeldobergrenze für unerlaubte Telefonwerbung von derzeit 50.000 Euro auf 300.000 Euro angehoben werden, um Verstößen gegen das Verbot den wirtschaftlichen Anreiz zu entziehen. Dies gilt explizit auch für die Verwendung automatischer Anrufmaschinen ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers.

- im Bereich der Inkassotätigkeit die Darlegungs- und Informationspflicht des Inkassodienstleisters gegenüber den Schuldnern festgeschrieben werden; Verstöße sind künftig bußgeldbewährt. Dies wird unseriöse Inkassopraktiken deutlich erschweren.

- zur Eindämmung des Abmahnunwesens im Urheberrecht eine Gebührenobergrenze von rund 148 Euro eingeführt werden. Gebühren für die erstmalige Abmahnung bei vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen von über 500 Euro sind heute keine Seltenheit. Zudem werden auch hier zusätzliche Informationspflichten festgeschrieben und ein Gegenanspruch auf Ersatz der Anwaltskosten bei unberechtigter Abmahnung eingeführt.

 

Mit Inkrafttreten der so genannten "Button-Lösung" zum Schutz vor Internet-Kostenfallen ist bereits seit 1. August 2012 ein wichtiger Baustein für mehr Verbraucherschutz im Internet realisiert. Ein Test des Verbraucherzentrale Bundesverbandes hatte gezeigt, dass die Button-Lösung wirkt: Der Großteil der Webseiten, die in der Vergangenheit bei den Verbrauchern wegen verschleierter Preisangaben für viel Ärger gesorgt hatten, sind nicht mehr aufrufbar oder eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.

 

 

20.09.2013 -

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - PM

264 vom 20.09.2013: www.bmelv.de