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Länder billigen Leistungsschutzrecht

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Änderung des Urheberrechts gebilligt.

[Translate to Englisch:] In einer begleitenden Entschließung machen die Länder jedoch zugleich deutlich, dass Urheber, Verleger und Plattformbetreiber klare Spielregeln benötigen, die für einen fairen Ausgleich ihrer unterschiedlichen Interessen sorgen können, um digitale Freiheit zu ermöglichen. Das Gesetz genüge diesen Anforderungen nicht. Es beinhalte zahllose unbestimmte Rechtsbegriffe und schaffe dadurch rechtliche Grauzonen. Der Bundesrat hält es daher für notwendig, einen Vorschlag zu entwickeln, der die Möglichkeiten der Presseverleger zur Durchsetzung ihrer Rechte stärkt, dabei die Interessen der Urheber wahrt und den Grundsatz der Informationsfreiheit gewährleistet. Der Bundesrat drückt in seiner Entschließung die Erwartung aus, dass nach der Bundestagswahl ein Vorschlag zur Novellierung des Gesetzes beschlossen wird.

 

Das Gesetz führt ein Leistungsschutzrecht im Urheberrechtsgesetz ein. Dies räumt Presseverlegern das ausschließliche Recht ein, Presseerzeugnisse oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Geschützt werden die Presseverleger vor systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung durch die Anbieter von Suchmaschinen und anderen Diensten. Damit Suchmaschinen und sogenannte Aggregatoren ihre Suchergebnisse kurz bezeichnen können, ohne gegen Rechte der Urheber zu verstoßen, bleiben einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte lizenzfrei.

 

22.03.2013 - 162/13

Bundesrat - PM 80/2013 vom 22.03.2013: http://www.bundesrat.de