+49 (0)30 306 90010

merlekerpartner
rechtsanwälte PartG mbB

Hardenbergstraße 10
10623 Berlin-Charlottenburg

Über dieses Symbol gelangen Sie von jeder Seite aus auf das Hauptmenü und können sich so bequem durch die mobile Website navigieren.

"Königin der Nacht" 

Die Zulässigkeit von Promifotos und eine belanglose Berichterstattung sollen von den Gerichten nur eingeschränkt überprüft werden. Journalistische Kriterien müssen einer subjektiven Wertung entzogen werden, solange ein Bezug zu einem zeitgeschichtlichen Ereignis vorliegt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) und erlaubte der Zeitschrift "Bunte" die Berichterstattung über "Charlotte, die Party-Prinzessin" auf dem Rosenball in Monaco.

 

(Urteil v. 26.10.2010, VI ZR 190/08)

> Zum Volltext (Abruf-Nr.: 104158)