+49 (0)30 306 90010

merlekerpartner
rechtsanwälte PartG mbB

Hardenbergstraße 10
10623 Berlin-Charlottenburg

Über dieses Symbol gelangen Sie von jeder Seite aus auf das Hauptmenü und können sich so bequem durch die mobile Website navigieren.

Facebook wirbt neue Mitglieder mit illegalen Daten

Mitte Februar hat das weltweit größte soziale Netzwerk seine Niederlassung

für Deutschland in Hamburg bezogen. Seither erreichen die Behörde des

Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit immer

wieder Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die überrascht und

beunruhigt darüber sind, dass ihnen über Facebook per E-Mail Kontakte zu

ihnen bekannten und unbekannten Personen angeboten werden und damit für

eine Mitgliedschaft im Netzwerk geworben wird.

Tatsächlich verschafft sich Facebook Daten von dritten Personen, indem die

Plattform die Nutzer dazu einlädt, persönliche Kontakte von ihrem E-Mail

Provider oder aus ihrem Handy für Facebook zu öffnen. Die importierten

Daten Dritter werden sodann von Facebook mit bereits vorhandenen

Nutzerdaten verknüpft und auf Geheiß der Nutzer zur Anwerbung neuer

Mitglieder eingesetzt. Den Eingeladenen wird dann eine Liste von ihnen

möglicherweise bekannten Personen zur Kontaktherstellung durch Facebook

unterbreitet. Eine Information der Personen, deren Daten auf diese Weise

gespeichert wurden, erfolgt nicht, so dass die Betroffenen weder wissen, ob

und wann Facebook ihre E-Mail-Adressen erhalten hat, noch welche Personen

ihre Adressen an Facebook weiter gegeben haben.

Durch Erhebung der E-Mail-Adresse Dritter bei den Mitgliedern und deren

Zusammenführung mit dem Datenbestand des Netzwerks ist Facebook in der

Lage, Kontaktprofile zwischen verschiedenen Personen, und zwar

grundsätzlich auch nutzerunabhängig, herzustellen. Hinzu kommt, dass

Facebooks geplante neue Datenschutzbestimmungen künftig eine erleichterte

Weitergabe der personenbezogenen Daten (Freunde, Namen, Profilbilder,

Geschlecht, Nutzerkennnummer) an andere Webseiten oder Anwendungen

ermöglichen.

Das Erheben von Daten hinter dem Rücken der Betroffenen widerspricht dem

Grundsatz der Direkterhebung von Daten in § 4 Abs. 2 des

Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), so der Hamburgische

Datenschutzbeauftragte. Danach verlange die Rechtmäßigkeit der Erhebung von

personenbezogenen Daten in automatisierter Form, dass diese beim

Betroffenen direkt, mit seiner Kenntnis oder mit dessen Mitwirkung erhoben

werden. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht erfordere es, dass

Betroffene selbst darüber entscheiden können, ob, in welcher Weise und wem

sie Daten von sich preisgeben wollen. Eine massenhafte Speicherung der

Daten dritter Personen ohne deren Zustimmung, wie von Facebook betrieben,

sei damit nicht vereinbar.

Darüber hinaus erscheine zweifelhaft, ob die Prinzipien der

Safe-Harbor-Vereinbarung über internationale Grundsätze bezüglich

Datenübermittlungen aus dem EU-Raum in die USA, denen auch Facebook

beigetreten ist, eingehalten werden. Danach habe ein Unternehmen

Privatpersonen darüber zu informieren, zu welchem Zweck es die Daten über

sie erhebt und verwendet, wie die Betroffenen das Unternehmen bei

eventuellen Nachfragen oder Beschwerden kontaktieren können und welche

Mittel und Wege es den Privatpersonen zur Verfügung stellt, um die

Verwendung und Weitergabe von Daten einzuschränken.

08.04.2010 - 

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - PM