Das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ wurde im Juni 2020 verkündet und wird im Dezember 2020 geltendes Recht. Die Regelungen im BGB zur Maklerprovision werden dadurch erneuert.
Der Übergangszeitraum soll Maklern Gelegenheit geben, ihre Geschäftspraktiken an die neue Rechtslage anzupassen. Das neue Maklerrecht gilt für Maklerverträge, die ab 23.12.2020 geschlossen werden.
Einen fachlichen Blick in die neue Gesetzesregelung bietet Rechtsanwalt und Notar Herr Dr. Robert Scherzer im Rahmen eines Online-Seminars der IHK Berlin.
Wann?
Am 29. Oktober 2020, 10:00 bis 11:30 Uhr
Wo?
Virtuell per Video über Webex
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