Vermieter muss bei Wasserkosten keine verschiedenen Nutzergruppen einrichten
Der Verbrauch von Wohneinheiten könne in der Weise ermittelt werden, dass der mittels Zwischenzähler gemessene Verbrauch eines gewerblichen Mieters von dem Gesamtverbrauch laut Hauptwasserzähler abgezogen wird.
Datum: 25.11.2009
Quelle: Bundesgerichtshof
Link: www.bundesgerichtshof.de
Aktenzeichen:VIII ZR 69/09