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Ab 1. Mai: Energieausweis wird Pflicht

Ab 1. Mai 2014 wird die energetische Qualität des Gebäudes beim Verkauf oder bei der Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses wichtiger. Dann tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Diese bringt zwei entscheidende Neuerungen: In Immobilienanzeigen müssen bereits die wesentlichen energetischen Kennwerte angegeben werden. Der Energieausweis muss zum Zeitpunkt der Besichtigung vorgelegt und spätestens nach dem Abschluss des Vertrages an den Käufer oder Mieter ausgehändigt werden.

 

Allerdings fordern Deutscher Mieterbund (DMB) und vzbv, den Energieausweis zu vereinheitlichen.

Derzeit gibt es zwei unterschiedliche Formen des Energieausweises: Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis. vzbv und DMB halten den bedarfsorientierten Energieausweis für mieter- und verbraucherfreundlicher. Nur so könne Transparenz über den energetischen Zustand des Gebäudes hergestellt werden.

 

Die EnEV regelt vor allem die gesetzlichen Anforderungen an baulichen Wärmeschutz und Anlagentechnik - und zwar mit dem Ziel, bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Daneben beinhaltet die neue EnEV Vorgaben, um Käufer und Mieter besser über die energetische Qualität des Gebäudes zu informieren. Künftig müssen schon in Immobilienanzeigen die Art des Energieausweises, die energetischen Kennwerte auf Basis der Endenergie, der Hauptenergieträger der Heizung sowie das Baujahr des Gebäudes angegeben werden.

 

Neue Energieausweise, die ab dem 1. Mai 2014 ausgestellt werden, weisen zudem den Gebäuden eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H zu, so wie man es etwa bei Elektrohaushaltsgeräten kennt. Darüber hinaus müssen Verkäufer und Vermieter den Energieausweis zum Zeitpunkt der Besichtigung vorlegen und nach Abschluss des Vertrags

unverzüglich an den Käufer oder Mieter aushändigen. Wer diesen Pflichten nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 15.000 Euro belangt werden.

 

28.04.2014 -

Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. - PM vom 28.04.2014:

http://www.vzbv.de