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Facebook ändert Verfahren des Friend-Finding

Das Friend-Finding-Verfahren bei Facebook steht seit längerer Zeit in der Kritik. Facebook bietet seinen Nutzern im Rahmen dieses Verfahrens die Möglichkeit, E-Mail-Kontaktdaten von ihren E-Mail-Accounts oder Smartphones zu importieren, um damit neue Mitglieder für das Netzwerk zu werben. Eine Information der Personen, deren Daten auf diese Weise gespeichert werden, erfolgt nicht, so dass die Betroffenen weder wissen, ob und wann Facebook ihre E-Mail-Adressen erhalten hat, noch welche Personen außer der Einladenden ihre Adressen an Facebook weiter gegeben haben.

In den letzten Monaten erreichten den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit viele Anschreiben von Bürgerinnen und Bürgern, die als Nichtnutzer von Facebook entsprechende Einladungen bekommen hatten. Sie waren darüber besorgt, dass Facebook nicht nur Einladungen im Namen der Nutzer des Netzwerks versandt hat, sondern ihnen dann auch Bilder von weiteren Personen zusandte, die ihnen möglicherweise bekannt seien. Für die Angeschriebenen war es zutiefst beunruhigend, dass sie nicht wussten, wie es Facebook gelingen konnte, in Erfahrung zu bringen, dass sie die dort aufgeführten Personen in vielen Fällen kannten.

Tatsächlich ist es durch das von Facebook praktizierte Verfahren des Friend-Finding möglich, weit reichende Beziehungsprofile anzulegen, die eben nicht nur auf Facebook-Nutzer bezogen sind, sondern auch auf Dritte, die mit dem Netzwerk gar nichts zu tun haben.

In längeren Verhandlungen ist es gelungen, mit Facebook eine Vereinbarung zu erzielen, die in Zukunft das Friend-Finding-Verfahren in vielen Punkten datenschutzkonform umgestaltet. Danach erhält der Nutzer künftig eine transparente Kontrolle über die von ihm importierten Adressen. Insbesondere wird er von Facebook auf seine besondere Verantwortung beim Importieren der

Adressen und bei der Versendung der Einladungen hingewiesen. Künftig erhalten die Nutzer zur eigenständigen Verwaltung der importieren Adressen ein Adressbuch, das den Nutzern die Speicherung und Löschung sowie die eigenständige Verwaltung der E-Mail-Kontake für den Zweck der individuellen Einladungen ermöglicht.

Zentraler Bestandteil der Vereinbarung ist der Schutz der Daten Dritter, also von Personen, die nicht Mitglied des Netzwerks sind, deren Daten gleichwohl durch den Nutzer auf Facebook importiert werden. Hier gilt künftig, dass Facebook die E-Mail-Adressen nur für Zwecke der Freundsuche verwenden darf. Weitere eigene Zwecke für Facebook bleiben ebenso ausgeschlossen wie die Verwendung der Adressen zu anderen Zwecken der Nutzer.

Die Nutzung der E-Mail-Adressen Dritter zur Freundsuche ist danach nur noch in engen Grenzen zulässig: Der eingeladene Nicht-Facebook-Nutzer ist über einen Link zu informieren, weshalb er die E-Mail erhält und wie er in Zukunft verhindern kann, dass seine Adresse für Freundvorschläge verwendet wird. Hierzu wird dem Eingeladenen ein Opt-out zur Verfügung gestellt. Einladungen, die als Vorschlag Bilder von möglicherweise bekannten Personen umfassen, werden nur übersandt, wenn der Empfänger zuvor bereits eine Einladung (ohne Bilder) erhalten hat. Diese enthält den genannten Link und gibt dem Empfänger die Gelegenheit, einer Verwendung seiner E-Mail-Adresse

für die Freundsuche zu widersprechen. Wer dem Einladungsverfahren widerspricht, kann künftig nicht nur verhindern, weitere Einladungen durch den Nutzer zu bekommen. Seine E-Mail-Adresse darf dann auch nicht zu Zwecken des Freundefindens durch Facebook verwendet werden. Die E-Mail-Adressen der Widersprechenden werden datenschutzkonform nur in Form eines Hash-Wertes, d.h. nicht im Klartext, gespeichert. Noch weitergehende Lösungen, etwa der gänzliche Verzicht auf das Importieren von Daten Dritter, waren in den Verhandlungen nicht zu erreichen. Sie dürften auch aus rechtlichen Gründen kaum durchsetzbar sein.

24.01.2011 - 

Hamburgischer Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - PM vom

24.01.2011: http://www.datenschutz-hamburg.de/