Zeitenwende im Gesellschaftsrecht

Die größte Reform des Personengesellschaftsrechts seit über 100 Jahren steht an: Bis Ende 2023 haben bestehende Unternehmen die Möglichkeit, sich auf die neue Rechtslage (gegebenenfalls durch Anpassung ihrer Gesellschaftsverträge) einzustellen. Am 01. Januar 2024 soll das Gesetz in Kraft treten.