Prozessführungsbefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung von Mängelrechten

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auch nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes die auf Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum gerichteten Rechte der Erwerber von Wohnungseigentum weiterhin durch Mehrheitsbeschluss zur alleinigen Durchsetzung an sich ziehen kann (Urteil vom 11. November 2022 – Az. V ZR 213/21). Darüber hinaus sind die Voraussetzungen für eine Haftung des Verkäufers eines Grundstücks wegen Altlasten bzw. eines Altlastenverdachts präzisiert worden.

BGH: Wirksamer Zugang einer Willenserklärung im unternehmerischen Verkehr

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 06.10.2022 (Az. VII ZR 895/21) entschieden, wann eine E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr als zugegangen gilt. Dem Empfänger geht eine E-Mail demnach grundsätzlich in dem Zeitpunkt zu, in dem sie innerhalb der üblichen Geschäftszeiten auf dem Mailserver des Empfängers zum Abruf bereitgestellt wird. Auf einen tatsächlichen Abruf der E-Mail oder eine Kenntnisnahme komme es nicht an.

Förderpreis der Deutschen Nationalstiftung geht an OstWest TV

Der Berliner Fernsehsender OstWest TV wurde am 14. Juni 2022 mit dem Förderpreis der Deutschen Nationalstiftung ausgezeichnet. Den Nationalpreis erhielt Werner Schulz, DDR-Bürgerrechtler und langjähriger Abgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag und im Europaparlament.

Risiken bei Hinausschieben des Beendigungszeitpunktes des Arbeitsverhältnisses im Zusammenhang mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze

Häufig vereinbaren Vertragsparteien in einem Arbeitsverhältnis, dass dieses spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung endet. Möchten Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen noch vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund des Erreichens des Regelrenteneintrittsalters eine Verlängerung der Vertragslaufzeit vereinbaren, kann der Beendigungszeitpunkt nach § 41 Satz 3 SGB VI gegebenenfalls auch mehrfach hinausgeschoben werden. Unklar war bislang, ob gleichzeitig mit einer derartigen befristeten Verlängerung des Arbeitsverhältnisses auch noch weitere inhaltliche Bedingungen des Arbeitsverhältnisses (z.B. Vergütung, Arbeitszeit) geändert werden können. Zum Teil wird in der juristischen Literatur vertreten, dass eine solche Änderung zu einer Unwirksamkeit der Befristung führt. Das Landesarbeitsgericht Kiel ist mit einer Entscheidung vom 14. Oktober 2021 (Az. 4 Sa 342 öD/20) dieser Rechtsauffassung gefolgt.

EuGH: Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen erweitert

In seinem Urteil vom 10.02.2022 (Az. C-485/20 HR Rail) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Kündigung von Arbeitnehmer:innen mit Schwerbehinderung auch in der Probezeit nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist, wenn diese ihre Tätigkeit aufgrund ihrer Behinderung nicht mehr ausüben können. Das Urteil des EuGH hat auch Einfluss auf den Kündigungsschutz von Arbeitnehmer:innen mit einer Schwerbehinderung bzw. einer Gleichstellung in Deutschland. Für Arbeitgeber:innen erhöht sich das Risiko bei Kündigungen während der Probezeit.