BGH: Wirksamer Zugang einer Willenserklärung im unternehmerischen Verkehr

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 06.10.2022 (Az. VII ZR 895/21) entschieden, wann eine E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr als zugegangen gilt. Dem Empfänger geht eine E-Mail demnach grundsätzlich in dem Zeitpunkt zu, in dem sie innerhalb der üblichen Geschäftszeiten auf dem Mailserver des Empfängers zum Abruf bereitgestellt wird. Auf einen tatsächlichen Abruf der E-Mail oder eine Kenntnisnahme komme es nicht an.