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Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Eintrag in Wikipedia

Ein Professor, dessen Lebenslauf und persönliche Angaben in Wikipedia veröffentlicht werden, wird durch diese Einträge nicht in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Dies hat das Landgericht Tübingen entschieden. Bei der gebotenen Abwägung der betroffenene Rechtsgüter sei vielmehr zu berücksichtigen, dass die Einträge einerseits zutreffende Stationen des Lebens des Betroffenen wiedergeben und dieser dadurch nicht sozial isoliert und ausgegrenzt wird. Andererseits handele es sich bei Wikipedia um eine weltweite freie Online-Enzyklopädie, welche allein in der deutschsprachigen Version über 300000 Beiträge bereithält. Insofern besteht nach Meinung des Gerichts ein erhebliches öffentliches Interesse nach Art. 5 I 1 2. Alt. GG, 10 I 1 EMRK an den dort bereitgehaltenen Einträgen, um sich umfassend informieren zu können. Vor allem auch Personen, welche über keine geschriebene Enzyklopädie verfügen, hätten ein beachtliches Interesse sich über Wikipedia Informationen zu verschaffen.

 

(LG Tübingen, Urteil vom 18.07.2012 - AZ: 7 O 525/10)

aus: JurPC (Ausgabe vom 22.01.2013)

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