Alexander Günzels Schwerpunkt liegt im Wirtschaftsrecht. Er berät und vertritt Unternehmen im Arbeits- und Gesellschaftsrecht sowie bei der Gestaltung von Werk-, Kauf-, Vertriebs-, Service- und Kooperationsverträgen.
Rechtsanwalt Günzel verfügt im Arbeitsrecht über besondere Expertise. Er betreut Unternehmen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Kündigungsschutzverfahren, betriebsverfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen, Umstrukturierungen, Vergütungssystemen, Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplänen sowie arbeitsrechtlicher Compliance (z.B. Verhaltensrichtlinien). Herr Günzel vertritt regelmäßig Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer und Führungskräfte bei Abschluss und Beendigung von Vorstands-/Geschäftsführerdienstverträgen und Arbeitsverträgen.
Zu Alexander Günzels Mandanten zählen mittelständische und große Unternehmen, unter anderem aus den Bereichen Metall- und Elektroindustrie, Handel- und Telekommunikation, Dienstleistungsunternehmen, Energieversorgung, Gesundheit (Krankenhäuser, Ärzte) und Callcenter. Er vertritt seine Mandanten regelmäßig in zivil- und arbeitsgerichtlichen Verfahren.
Fremdsprache: Englisch
Jura-Studium und Referendariat in Gießen, Frankfurt/Main und Barcelona.
„Employer Branding und die neuen Ansprüche der Arbeitnehmer“: USP Menschen im Marketing (Zeitschrift des Marketing Club Berlin), Ausgabe 2/2012
„Ohne Fleiss kein Preis“ – Rechtliche Aspekte von Prämienvergütungssystemen, Human Resources Manager, 02/03/2012
„Urteile Arbeitsrecht“ – Rechtsprechungsübersicht, Human Resources Manager, 04/05/2011
„Urteile Arbeitsrecht“ – Rechtsprechungsübersicht, Human Resources Manager, 04/05/2011
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