Rechtsprechung der Oberlandesgerichte

Der freie Zugang zur Rechtsprechung ist kontinuierlich ausgebaut worden. Die Bundesgerichte veröffentlichen ihre Entscheidungen im Internet (siehe AnwBl Heft 6/2009, Seite XXXVI). Das gilt aber auch für die Instanzgerichte. Der Einstieg in die Rechtsprechung erfolgt inzwischen in der Regel über Datenbanken der Bundesländer, die in Kooperation mit der Juris GmbH angeboten werden. Lediglich das OLG Rostock und die Oberlandesgerichte in Bayern bieten keinen kostenfreien Zugriff auf Urteile an. Keine der Datenbanken erhebt im Übrigen Anspruch auf Vollständigkeit. Die im Internet zugänglichen, anonymisierten Urteile sind immer eine Auswahl der Gerichte. Fehlende Urteile müssen weiterhin schriftlich angefordert werden.

Baden-Württemberg
www.justizportal-bw.de oder http://lrbw.juris.de

Berlin/Brandenburg
www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de

Bremen

www.oberlandesgericht.bremen.de

Hamburg
www.rechtsprechung.hamburg.de

Hessen
www.rv.hessenrecht.hessen.de

Niedersachsen
http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/index.php4

Nordrhein-Westfalen
www.justiz.nrw.de

Rheinland-Pfalz
http://www.justiz.rlp.de

Saarland
www.solg.saarland.de

Sachsen
www.justiz.sachsen.de/entscheidungen

Sachsen-Anhalt
www.justiz.sachsen-anhalt.de/olg

Schleswig-Holstein
http://www.schleswig-holstein.de/olg

Thüringen
www.thueringen.de/de/olg/