Internetrecht » 17. Mai 2009

Geheimhaltung deutscher Agrargelder-Empfänger unakzeptabel

Von: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland - PM vom 24.4.2009

Die EU-Kommission hat Deutschland mit rechtlichen Schritten gedroht, falls es die vorgeschriebene Veröffentlichung der Empfänger von EU-Agrarhilfen wie angekündigt aussetzen sollte.

Die 2006 geänderten Finanzvorschriften der gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) legen fest, dass Mitgliedstaaten alle Empfänger von sämtlichen EU-Agrarzahlungen pro Jahr veröffentlichen müssen. Laut einer Ratsverordnung über die Finanzierung der GAP und der entsprechenden Kommissionsverordnung, muss jeder Mitgliedstaat Informationen im Internet veröffentlichen, so dass Name, Ort und die Höhe der Zuwendung für jedermann ersichtlich sind. Den Datenschutzbedenken sind dabei schon während der Ausarbeitung des entsprechenden EU-Gesetzes Rechnung getragen worden. Einmal beschlossene EU-Gesetze könnten weder von einzelnen Mitgliedstaaten oder der EU-Kommission, sondern höchstens vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) außer Kraft gesetzt werden.

 

Als Hüterin der Verträge wird die EU-Kommission alle Mitgliedstaaten gleich behandeln und sicherstellen, dass Transparenzregeln vollständig vom 30. April 2009 an in der ganzen EU umgesetzt werden.

Datum: 24.04.2009

Quelle: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland - PM vom 24.4.2009

Link:http://ec.europa.eu/deutschland/index_de.htm

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