Arbeitsrecht » 08. November 2009

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg untersagt Wahl eines gemeinsamen Betriebsrats bei easyJet

Von: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg - PM 17/09 vom 30.10.2009

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat dem Wahlvorstand der easyJet Airline Company Ltd. durch einstweilige Verfügung untersagt, das Verfahren zur Wahl eines gemeinsamen Betriebsrats für das Bodenpersonal und das im Flugbetrieb beschäftigte Personal fortzuführen.

Es hat damit die erstinstanzliche Entscheidung des Arbeitsgerichts Cottbus, das eine Wahl für zulässig gehalten hatte, aufgehoben.

 

Nach dem Betriebsverfassungsgesetz könne für die im Flugbetrieb beschäftigten Arbeitnehmer eine Vertretung nur durch Tarifvertrag errichtet werden. Ein derartiger Tarifvertrag sei bislang nicht abgeschlossen worden. Das Arbeitsgericht Cottbus hatte gleichwohl angenommen, die entsprechende Regelung stehe aufgrund europarechtskonformer Auslegung der Wahl eines Betriebsrats nicht entgegen. Dem ist das Landesarbeitsgericht nicht gefolgt.

Datum: 30.10.2009

Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg - PM 17/09 vom 30.10.2009

Link:http://www.berlin.de/sen/arbeit/gerichte/

Aktenzeichen:6 TaBVGa 2284/09