Das Landgericht Berlin hat einen 41 Jahre alten Angeklagten wegen versuchter Anstiftung zu einem Mord und erpresserischen Menschenraub sowie wegen versuchter Erpressung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Die Beweisaufnahme hat zur Überzeugung des Gerichts ergeben, dass der Angeklagte im Jahr 2008 versucht hat, verschiedene Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates seines ehemaligen Arbeitgebers zu erpressen. Anschließend beauftragte der Angeklagte im Januar 2009 den Zeugen D. mit der Entführung und Ermordung des Vorstandsvorsitzenden seines ehemaligen Arbeitsgebers. Der Zeuge D. sollte Lösegeld von 6, 3 Millionen Euro fordern und nach der Freilassung das Opfer töten. Der Zeuge D. führte den Auftrag allerdings nicht aus, sondern wandte sich an die Polizei.
Der Angeklagte hatte die Taten teilweise bestritten und sah sich als Opfer eines Komplotts. Aufgrund der Aussage des Zeugen D. und der E-Mails des Angeklagten, die dieser unter falschen Namen an den Vorstand geschrieben habe, konnte der Tatnachweis u. a. geführt werden. Eine verminderte Schuldfähigkeit sei bei dem Angeklagten, dem eine narzisstische Persönlichkeitsstörung von einem Sachverständigen attestiert wurde, allerdings nicht vorhanden, führte der Vorsitzende weiter aus. Der Angeklagte habe aber ein massives Rachebedürfnis gehabt und wollte auf Augenhöhe mit dem Vorstandsvorsitzenden agieren.
Bei der Strafzumessung haben die Berliner Richter strafmildernd das teilweise Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten berücksichtigt. Zugunsten des Angeklagten spreche weiter, dass er erstmalig in Untersuchungshaft gesessen habe und unter einer Persönlichkeitsstörung leide. Strafschärfend wertete das Gericht das „intensive Vorgehen“ des Angeklagten und den „ausgedehnten Tatzeitpunkt“. Haftfortdauer wurde von Seiten des Gerichts angeordnet.
Datum: 16.07.2009
Quelle: Landgericht Berlin - PM 35/2009 vom 16.7.2009
Link:http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/lg/
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