Arbeitsrecht » 28. Juni 2009

Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt bei Autobahntank- und rastanlagen

Von: Staatsanwaltschaft Mainz - PM vom 25.6.2009

Im Rahmen eines von der Staatsanwaltschaft Mainz geführten umfangreichen Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachtes des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt wurden zeitgleich an etwa 20 Objekten im gesamten Bundesgebiet Durchsuchungsmaßnahmen vollzogen sowie an weiteren 280 Objekten Überprüfungen vor Ort und Zeugenvernehmungen vorgenommen.

Das Ermittlungsverfahren richtet sich gegen derzeit sechs Beschuldigte, die verdächtig sind, in einem komplexen Firmengeflecht um ein in Mommenheim ansässiges Unternehmen in großem Umfang bulgarische Staatsangehörige bundesweit als Reinigungskräfte und Toilettenbetreuer an Autobahntank- und rastanlagen einzusetzen, ohne diese ordnungsgemäß zur Sozialversicherung anzumelden.

Die bulgarischen Arbeitnehmer wurden nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen in ihrem Heimatland durch Zeitungsanzeigen angeworben und von den Beschuldigten nach Einreise in das Bundesgebiet ihren Einsatzorten zugewiesen, wo sie an sieben Tagen in der Woche jeweils von 06.00 bis 22.00 Uhr ihrer Tätigkeit nachzugehen hatten.

 

Es besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten zahlreiche Unternehmen zur Verschleierung ihres Vorgehens gegründet haben, unter denen die einzelnen Beschäftigen ausgetauscht werden.

 

Ziel der Maßnahme ist die Sicherung von Informationen und Unterlagen, deren Auswertung voraussichtlich geraume Zeit in Anspruch nehmen wird.

Datum: 25.06.2009

Quelle: Staatsanwaltschaft Mainz - PM vom 25.6.2009

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