Das Arbeitsgericht Berlin hat der Klage des Fußballspielers Patschinski gegen den 1. FC Union stattgegeben.
Der Verein hatte den Spieler u.a. mit dem Vorwurf, dieser habe in der Öffentlichkeit abfällige Äußerungen über Mitglieder der Vereinsführung abgegeben sowie wegen der Ankündigung mindestens eines Sponsors sein Engagement im Falle der Weiterbeschäftigung des Spielers zu überdenken bzw. der Ankündigung von Aktionen gegen den Spieler durch die Fans des Vereins, fristlos gekündigt.
Hiergegen richtete sich u.a. die Klage des Spielers.
Das Arbeitsgericht Berlin hielt die Kündigung für unwirksam, da einerseits die Ausführungen des Vereins zu den behaupteten abfälligen Äußerungen nicht detailliert genug gewesen seien, insbesondere hinsichtlich Zeitpunkt und Inhalt der Äußerungen und andererseits die Voraussetzungen für eine sog. Druckkündigung nicht vorlägen.
Datum: 03.06.2009
Quelle: Arbeitsgericht Berlin - PM 12/09 vom 3.6.2009
Link:http://www.berlin.de/sen/arbeit/gerichte/
Aktenzeichen:27 Ca 4832/09