Das Landgericht München hat das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 200.000 € vorläufig eingestellt. Nach Eingang der Zahlungen, davon 100.000 € an die Staatskasse und 100.000 € an verschiedene gemeinnützige Einrichtungen, binnen 3 Monaten kann das Verfahren endgültig eingestellt werden.
Dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden des Halbleiterherstellers Infineon Dr. Schumacher wurde vorgeworfen Geld – vier - bis sechsstellige Summen – von einem Sponsoringvermittler für seine Motorsportleidenschaft angenommen zu haben.
Dies bestätigte jedoch nur der Sponsoringvermittler selbst.
Bei der Sachbehandlung und der Bemessung der Höhe der Geldauflage hat das Gericht berücksichtigt, dass hinsichtlich der angeklagten Vergehen der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr, des versuchten Betrugs und der Untreue nach dem Ergebnis der bisherigen Beweisaufnahme ein hinreichend sicherer Tatnachweis nicht möglich scheint.
Hinsichtlich der verbleibenden Tatvorwürfe (Steuerhinterziehung) konnte das bestehende öffentliche Interesse an der Strafverfolgung durch die Zahlung der genannten Geldauflage beseitigt werden. Hierbei haben die RIchter auch die Verfahrensdauer und das Geständnis des Angeklagten berücksichtigt.
Datum: 28.10.2009
Quelle: Oberlandesgericht München – PM vom 28.10.2009
Link:http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/m
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