Aktien- und Gesellschaftsrecht » 30. August 2009

Mehr Rechtssicherheit für sanierungsfähige Unternehmen

Von: Bundesministerium der Justiz - PM vom 19.8.2009

Das Bundeskabinett hat sich einer Änderung zum Insolvenzrecht befasst. Die Regelung soll als Gesetzentwurf durch die Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag eingebracht werden. Der Vorschlag sieht vor, eine ursprünglich bis 31.12.2010 befristete Änderung des Überschuldungsbegriffs in der Insolvenzordnung um drei Jahre zu verlängern. Damit führt auch nach dem 1.1.2011 eine bilanzielle Überschuldung nicht zur Insolvenz, wenn eine positive Fortführungsprognose besteht.

Der Begriff der Überschuldung wurde als Reaktion auf die Finanzkrise im Herbst 2008 geändert. Danach muss ein Unternehmen trotz rechnerischer Überschuldung keinen Insolvenzantrag stellen, wenn es mittelfristig seine laufenden Zahlungen voraussichtlich leisten kann. Es kommt also darauf an, ob die so genannte Fortführungsprognose positiv ausfällt, beispielsweise, weil ein Betrieb den Zuschlag für einen Großauftrag erhalten hat und damit seine Zahlungsfähigkeit über den gesamten Prognosezeitraum gewährleistet ist.

Datum: 19.08.2009

Quelle: Bundesministerium der Justiz - PM vom 19.8.2009

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